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Herzlich Willkommen bei unserem abgelegenen Rückzugsort

Klösterliche Einrichtung
​
nach Sri Ramakrishna
​
Advaita Vedanta

 

Erstes  "SARADA HOME" 
in Deutschland und Europa

seit 2026

​​​

​​​Im Namen der Heiligen Mutter
Sri  SARADA DEVI

ist dies die erste eingetragene gemeinnützige Organisation

mit Sitz in Deutschland.

​

SARADA HOME Germany gUG (haftungsbeschränkt)
dient damit der Förderung
des spirituellen Bewusstseins

und des universellen, interkulturellen und interreligiösen Dialogs

nach der Advaita Vedanta-Lehre von Sri RAMAKRISHNA,

Holy Mother Sri SARADA DEVI​​​ und Swami VIVEKANANDA.

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∞​​​

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Hier können Sie sich Anmelden

zu unseren ersten Info-Tagen:​​​​​​

​(Der Eintritt ist frei)

„Die eine Gottheit verbirgt sich in jedem Lebewesen, dennoch durchdringt sie alles und ist das innerste Wesen in Allem. Sie vollbringt jede Arbeit und hat ihren Wohnsitz in Allem. Sie ist das Zeugnis ablegende Bewusstsein, formlos und unsterblich.“

 

– Svetasvetar-Upanishad, VI.11

Vorlesungen & Klassen

über die Bedeutung und praktische Anwendung von

​

Advaita Vedanta nach Sri Ramakrishna

​

zum möglichen Erreichen und Erleben

unserer Seelischen Befreiung - "Atmana Moksha".

​

"Am Anfag war das Wort,

und das Wort war bei Gott,

und Gott war das Wort."

(Johannes 1.1, Neues Testament)

​

Manche Heiligen Schriften sagen,

dass Rituale, Anbetungen und die Arten der Verehrung

welcher Religion, Gottheit oder Heiligkeit auch immer, 

nur begleitende Beiwerke seien 

auf unserem Weg zum Erkennen & Ausleben

unserer eigenen, innewohnenden Göttlichkeit.

​

Wie weit sind wir auf unserem Weg schon vorgeschritten?

​

Wie sehr sind wir in unserem eigenen Frieden & Glück verankert

und unabhängig von dem, was um uns herum geschiet?

​

Und kann man diese innere Stärke lernen, üben und festigen?

Und wenn ja, dann wie?

 

Kontaktieren Sie uns hier für weitere Informationen.

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Gemeinnützigkeit


Unsere amtlich als gemeinnützig anerkannte Organisation
erfüllt laut Bescheid vom 29.09.2026 vom Finanzamt Fulda

(Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung
der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO)

mit Ihrer Satzung die Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO
durch Förderung von:​

 

  • Religion (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 AO)

  • Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)

  • Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)

  • Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO)

  • Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz l Nr. 7 AO)
     

und gilt daher als non-profit und steuerlich befreit.​

Spenden

 

Unterstützen Sie uns

als eingetragene gemeinnützige Gesellschaft

zur Förderung des spirituellen Bewusstseins

und des interkulturellen und interreligiösen Dialogs.

​

SPENDEN sind hier möglich.

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Unsere Zeiten

Da wir als Rückzugsort und Klostereinrichtung dienen,

kündigen Sie uns Ihren Besuch bitte vorher an

(per Telefon, Kontaktformular oder E-Mail).

Vielen Dank.

​​​​

Bürozeiten:

Mo - Sa: 10:00 - 16:00 Uhr
Sonntag: geschlossen

​

Gebet & Meditation:

täglich,

morgens 05:00 - 07:00 Uhr

abends 17:00 - 19:00 Uhr​

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