(haftungsbeschränkt) • 1st in Europe since 2026
nach Sri RAMAKRISHNA Advaita Vedanta


Rückzugsort • Kloster • Seminar- und Retreathaus

Herzlich Willkommen bei unserem abgelegenen Rückzugsort
Klösterliche Einrichtung
nach Sri Ramakrishna
Advaita Vedanta
Erstes "SARADA HOME"
in Deutschland und Europa
seit 2026
Im Namen der Heiligen Mutter
Sri SARADA DEVI
ist dies die erste eingetragene gemeinnützige Organisation
mit Sitz in Deutschland.
SARADA HOME Germany gUG (haftungsbeschränkt)
dient damit der Förderung
des spirituellen Bewusstseins
und des universellen, interkulturellen und interreligiösen Dialogs
nach der Advaita Vedanta-Lehre von Sri RAMAKRISHNA,
Holy Mother Sri SARADA DEVI und Swami VIVEKANANDA.
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Hier können Sie sich Anmelden
zu unseren ersten Info-Tagen:
(Der Eintritt ist frei)

„Die eine Gottheit verbirgt sich in jedem Lebewesen, dennoch durchdringt sie alles und ist das innerste Wesen in Allem. Sie vollbringt jede Arbeit und hat ihren Wohnsitz in Allem. Sie ist das Zeugnis ablegende Bewusstsein, formlos und unsterblich.“
– Svetasvetar-Upanishad, VI.11
Vorlesungen & Klassen
über die Bedeutung und praktische Anwendung von
Advaita Vedanta nach Sri Ramakrishna
zum möglichen Erreichen und Erleben
unserer Seelischen Befreiung - "Atmana Moksha".
"Am Anfag war das Wort,
und das Wort war bei Gott,
und Gott war das Wort."
(Johannes 1.1, Neues Testament)
Manche Heiligen Schriften sagen,
dass Rituale, Anbetungen und die Arten der Verehrung
welcher Religion, Gottheit oder Heiligkeit auch immer,
nur begleitende Beiwerke seien
auf unserem Weg zum Erkennen & Ausleben
unserer eigenen, innewohnenden Göttlichkeit.
Wie weit sind wir auf unserem Weg schon vorgeschritten?
Wie sehr sind wir in unserem eigenen Frieden & Glück verankert
und unabhängig von dem, was um uns herum geschiet?
Und kann man diese innere Stärke lernen, üben und festigen?
Und wenn ja, dann wie?
Kontaktieren Sie uns hier für weitere Informationen.

Gemeinnützigkeit
Unsere amtlich als gemeinnützig anerkannte Organisation
erfüllt laut Bescheid vom 29.09.2026 vom Finanzamt Fulda
(Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung
der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO)
mit Ihrer Satzung die Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO
durch Förderung von:
-
Religion (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 AO)
-
Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)
-
Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)
-
Internationaler Gesinnung und Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO)
-
Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz l Nr. 7 AO)
und gilt daher als non-profit und steuerlich befreit.
Spenden
Unterstützen Sie uns
als eingetragene gemeinnützige Gesellschaft
zur Förderung des spirituellen Bewusstseins
und des interkulturellen und interreligiösen Dialogs.
SPENDEN sind hier möglich.
Unsere Zeiten
Da wir als Rückzugsort und Klostereinrichtung dienen,
kündigen Sie uns Ihren Besuch bitte vorher an
(per Telefon, Kontaktformular oder E-Mail).
Vielen Dank.
Bürozeiten:
Mo - Sa: 10:00 - 16:00 Uhr
Sonntag: geschlossen
Gebet & Meditation:
täglich,
morgens 05:00 - 07:00 Uhr
abends 17:00 - 19:00 Uhr